 | - Veranstalter und Träger des Filmfestival Münster 2001 vom 28. November bis zum 2. Dezember 2001 ist die Filmwerkstatt Münster.
- Der Wettbewerb widmet sich dem deutschsprachigen Film (BRD, Österreich und Schweiz) der letzten beiden Jahre (ab 1/2000).
- Eingereicht werden können Arbeiten in den Formaten Super 8, 16 mm und 35 mm (keine Zweibandprojektionen), Beta SP und DV / DVcam. Maximale Länge: 45 min. Für die Sichtung sind VHS-Videokopien erwünscht.
- Die Ausschreibung erfolgt im deutschsprachigen Raum. Anmeldeschluss und Einreichtermin für die Sichtungskopie ist der 1. August 2001 (Datum des Poststempels). Die Vorführkopien der ausgewählten Filme müssen bis zum 25. November 2001 in Münster eingetroffen sein.
- Der Veranstalter beruft eine fünfköpfige Sichtungskommission und benennt das Wettbewerbsprogramm aufgrund deren Entscheidungen.
- Eine vom Veranstalter berufene Jury vergibt den Preis der Filmwerkstatt Münster in Höhe von 10.000,- DM. Dieser Preis ist teilbar. Der WDR, Studio Münster verleiht einen Förderpreis von 5.000,- DM. Der Gewinner eines Preises der Münsterschen Filmtheater-Betriebe in Höhe von 1.500,- DM wird durch Stimmzettel vom Publikum ermittelt.
- Die Kosten für die Anlieferung von Sichtungs- und Vorführkopien sowie Foto- und Pressematerial trägt der/die TeilnehmerIn. Die Rücklieferung erfolgt frei Haus durch den Veranstalter. Das Sichtungsmaterial einschließlich Videokopie kann nur zurückgeschickt werden, wenn ausreichend Rückporto beiliegt.
- Filmkopien sind während der Festivaltage mit ihrem Kopienwert versichert. Etwaige Schadensersatzansprüche sind bis spätestens 10 Tage nach Rücksendung geltend zu machen. Hin- und Rückversand erfolgen auf Gefahr der TeilnehmerInnen (Gerichtsstand ist Münster).
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